Neuer Fahrplan gilt ab Mittwoch

Dülmen (thas).  Ab morgen gilt beim Dülmener Bürgerbus ein neuer Fahrplan. Dabei fällt ein Aspekt ganz besonders ins Gewicht: „Wir fahren ab Mittwoch, 7. Januar, die Haltestelle Lüdinghauser Tor nicht mehr an“, berichtet Fahrdienstleiter Rolf Barnutz und verweist auf die Rahmenbedingungen an diesem Standort. „Es gibt bereits seit Silvester einen entsprechenden Hinweis an der Haltestelle.“ Zugleich verweist Barnutz auf die Haltestelle Krankenhaus, die in direkter Nähe liegt.

Ansonsten müssen sich die Bürgerbuskunden nicht groß umstellen. „Die Änderungen sind eher unerheblich und liegen im Vergleich zum aktuellen Fahrplan bei maximal vier Minuten“, betont der Fahrdienstleiter. Er freut sich über das große Engagement der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer, sodass die Touren des Bürgerbusses gesichert sind.

Probleme bereitet eher der in die Jahre gekommene Bus. Die Vereinsverantwortlichen hoffen darauf, dass in diesem Jahr ein neuer Bus angeschafft werden kann, der deutlich größer ist und deshalb für die Buskunden mehr Platz bietet. Ganz besonders profitieren werden von dem neuen Bus die Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Sie können künftig viel einfacher gesichert werden.

Der Buswechsel ist aber nicht der einzige wichtige Punkt, der den Bürgerbus in diesem Jahr beschäftigt. Ein zweiter Bus und damit verbesserte Möglichkeiten stehen ebenfalls auf der Agenda. Bekanntlich ist es bislang so, dass es beim Dülmener Bürgerbus keine Linie gibt, die verschiedene Ziele innerhalb des Stadtgebietes verbindet. Mit einem zweiten Bus könnte die Lücke geschlossen werden.

Dabei, so die aktuellen Überlegungen, könnte dieser Bus auf Anforderung („on demand“) fahren. Für die Verbindungen nach Merfeld und Hausdülmen sieht Rolf Barnutz dieses in anderen Orten bereits eingeführte System des Busses auf Abruf keine Möglichkeit. „Die Strecken sind einfach zu lang.“

Die DZ veröffentlicht in der heutigen Ausgabe den gesamten neuen Fahrplan des Bürgerbusses Merfeld-Hausdülmen, der
ab dem 7. Januar gilt. Lokalseite 3

Quelle: Dülmener Zeitung 06.01.2026

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